1. Allgemeines
SETA Logistik GmbH
Inhaber: Gökhan Ates
Industriestr. 12
25421 Pinneberg
www.setalogistik.com
Telefon: +49 1577 3146332
E-Mail: info@setalogistik.com
(im Folgenden als "Seta Logistik" bezeichnet).
1.2 Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Seta Logistik und deren Kunden auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit keine individuellen Vertragsabreden getroffen sind. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.
1.3 Kunde
Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
2. Vertragsschluss
2.1 Angebot und Annahme
Der Vertrag kommt durch Angebot des Kunden und Annahme dieses Angebots durch Seta Logistik zustande. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch eine Auftragsbestätigung von Seta Logistik per E-Mail oder durch die Ausführung der Dienstleistung.
2.2 Schriftform
Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von Seta Logistik nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und etwaiger Nebenkosten. Diese sind im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen.
3.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Seta Logistik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Leistungen und Pflichten
4.1 Umfang der Leistungen
Der Umfang der von Seta Logistik zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, Seta Logistik rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für die Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind. Der Kunde trägt die Mehrkosten, die durch eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen.
5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Haftung
Die Haftung von Seta Logistik richtet sich nach den Bestimmungen der ADSp 2017. Diese sehen eine Haftungsbegrenzung vor, die den typischen vorhersehbaren Schaden deckt. Seta Logistik haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Seta Logistik nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
5.2 Gewährleistung
Seta Logistik leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienstleistung, soweit der Kunde Unternehmer ist.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Kunden oder an eine empfangsberechtigte Person über. Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt über.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Seta Logistik. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
8. Datenschutz
Seta Logistik erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zur Durchführung des Vertrages und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von Seta Logistik.
9. Möglichkeit zum Abschluss eines anderen Vertrages
Seta Logistik behält sich das Recht vor, jederzeit einen anderen Vertrag mit dem Kunden abzuschließen. Dies kann aufgrund von Änderungen im Leistungsumfang, neuen gesetzlichen Anforderungen oder aus anderen relevanten Gründen erfolgen. Der Kunde wird über etwaige Vertragsänderungen rechtzeitig informiert und erhält die Möglichkeit, den neuen Vertrag zu akzeptieren oder abzulehnen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Anwendbares Recht
Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Seta Logistik und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Seta Logistik. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
10.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Pinneberg, [20.06.2024]
SETA Logistik GmbH